Reisen mit Hund: Welche Einreisebestimmungen gelten?

Manchmal müssen „Hund und Herrchen“ einfach raus! Damit meine ich nicht den Hundespaziergang, sondern einen Umgebungswechsel. Andere Orte und Landschaften erkunden, Menschen und Hunde treffen, die Seele baumeln lassen, sich erholen, gemeinsam etwas unternehmen, sich Zeit nehmen, genießen und neue Eindrücke sammeln. Kurz: Urlaub mit Hund machen. Wer dafür sein Heimatland verlassen möchte, der sollte sich auch über die Einreisebestimmungen für Hunde informieren.


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Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Um auf Nummer sicherzugehen, sollte sich jeder Hundebesitzer vor Abreise bei den Behörden des Reiselands erkundigen (beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft: Links sind am Ende des Artikels). Schließlich können die Gesetze geändert werden (auch relativ kurzfristig). Außerdem kann es immer ein paar Besonderheiten geben. Grundsätzlich gibt es aber drei Regeln für die Einreise, die für jedes EU-Land gelten (Stand 8. Mai 2023).

Drei Grundregeln für die Reise mit Hund innerhalb der EU:

  • EU-Heimtierausweis (Infos zum Tierhalter, Kennzeichnung des Hundes, Tollwutimpfung und ggf. Bandwurmbehandlung)
  • Chippflicht seit 3. Juli 2011 (Tätowierungen, die vor diesem Stichtag erfolgten und noch gut lesbar sind, sind ebenfalls gültig)
  • Tollwut-Impfung (die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein, für fristgerechte Auffrischungsimpfungen gilt das nicht)

Hinzukommt, dass in der Regel für private Reisen meist maximal fünf Hunde mitgenommen werden dürfen. Für Veranstaltungen und Ähnliches gibt es häufig Ausnahmeregelungen und zusätzliche Bestimmungen.

Manche Länder haben aber noch ein paar Besonderheiten festgelegt, wie Irland, Finnland und Malta: Denn hier wird zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangt. In Schweden muss der Hund vorher beim Zoll angemeldet werden (entweder vor Ort bei der Einreise oder übers Internet unter https://privattjanster-djuranmalan.tullverket.se/anmalan/de/djur).

Achtung: Vorschriften beachten

Andere Länder, andere Sitten. Jedes Land hat seine eigenen Regeln, die teilweise auch innerhalb der einzelnen Regionen variieren. Deshalb ist es immer sinnvoll, sich schon bei der Reiseplanung zu informieren. Zum Beispiel dürfen in Portugal und Spanien in der Regel Hunde nicht mit Bussen, U- und Straßenbahnen fahren (Assistenzhunde wie Blindenhunde sind davon normalerweise ausgeschlossen).

Auch in Restaurants sind die Vierbeiner oft nicht gern gesehen. Manche erlauben sie, wenn nur im Außenbereich, das habe ich beispielsweise in Spanien und Schweden erlebt. Strände sind häufig ebenfalls tabu, wie zum Beispiel in Frankreich. Allerdings gibt es teils Ausnahmen: So wird außerhalb der Saison mancherorts ein Auge zugedrückt. Manche Länder verfügen über extra Hundestrände wie Deutschland, Schweden, Polen oder Dänemark.

Leine und Maulkorb

Wer mit seinem Hund in den Urlaub fahren will, sollte sich zusätzlich über die jeweiligen Maulkorb- und Leinenpflichten informieren. Denn die variieren innerhalb der EU. An öffentlichen Plätzen und in den Gemeinden muss Hund meistens an die Leine. Trotzdem gibt es Unterschiede – oft regionale. Außerdem haben manche Länder feste Zeiträume, zu denen Leinenpflicht besteht. Das ist beispielsweise in Schweden der Fall: Vom 1. März bis 20. August müssen Hunde hier auch im Wald und Feld an die Leine.

Oft besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maulkorbpflicht. In Italien beispielsweise muss immer ein Maulkorb dabei sein. Einige Regionen bestehen darauf, dass dieser getragen wird. In Österreich gibt es ebenfalls regionale Unterschiede, da die Gemeinden auch hier selbst bestimmen können, wann und wo der Hund einen Maulkorb tragen muss. Um nur zwei Beispiele zu nennen.


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Nicht jede Hunderasse ist erwünscht

Außerdem darf nicht jede Hunderasse in jedes Land. Häufig gehören American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, (Staffordshire) Bullterrier und Mastif dazu. Kreuzungen aus den Hunderassen sind meist ebenfalls nicht erlaubt. Allerdings entscheidet auch in diesem Fall jedes Land selbst, ob und welche Hunderasse Urlaub machen darf.

Dänemark hat beispielsweise 13 verschiedene Hunderassen gelistet, mit denen Hundehalter nicht einreisen dürfen. Neben Pitbull und Staffordshire stehen unter anderem Kangal und Dogo Argentina drauf (mehr dazu erfährst Du beim dänischen Außenministerium).

Frankreich unterteilt die Hunde in zwei Kategorien. Während der Mastiff (Boer Bols) immer zur ersten Kategorie zählt, trifft das auf die anderen als gefährlich eingestuften Rassen nur zu, wenn der Hundehalter keine Geburtsurkunde oder anerkanntes Dokument (Pedigree) besitzt. Liegen die Dokumente vor, fällt der Hund in die zweite Kategorie. Rottweiler gehören immer zur zweiten Kategorie. Theoretisch ist eine Einreise nach Frankreich mit einem Hund der zweiten Kategorie möglich, aber daran sind viele Bedingungen geknüpft, sodass ein Urlaub trotzdem eher unmöglich ist (mehr erfährst Du bei der französischen Botschaft in Berlin).

In Italien, Schweden, Ungarn und in den Niederlanden gibt es hingegen keine sogenannten Listenhunde. Die Einreise ist also mit jedem Hund möglich. In anderen Ländern wie Österreich, Spanien oder der Schweiz können die einzelnen Bezirke bestimmen, ob sie bestimmte Hunderassen einreisen lassen oder nicht.

Rechtzeitig informieren

Zur Erinnerung: Es ist immer ratsam, sich vorab bei dem jeweiligen Land (beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft, Links sind am Ende des Artikels) noch einmal zu erkundigen. Denn die Gesetze können sich jederzeit ändern. Und wer mit einem Listenhund einreist, muss nicht nur mit einer Strafe in Form eines Bußgeldes rechnen, sondern auch damit, dass der Hund konfisziert und eventuell sogar getötet wird.

Im Übrigen können die Behörden auch Hunde in Beschlag/Quarantäne nehmen, wenn sie nicht die nötigen Einreisebestimmungen (Tollwutimpfung, Chip, EU-Heimtierausweis) erfüllen. Um auf Nummer sicherzugehen, habe ich den Ausweis meines Hundes und meine wichtigen Dokumente sowie Telefonnummern als Kopie auf einem USB-Stick dabei und in einer Cloud gespeichert (eine Alternative zur Cloud ist, sich die Kopien per E-Mail zuzuschicken).

Reisen mit Hund außerhalb der EU

Wer mit seinem Hund die EU verlassen möchte, muss sich direkt bei dem Land und den Durchfahrtsländern erkundigen: Denn jedes Land kann die Einreisebestimmungen für Haustiere selbst festlegen und die gelten normalerweise auch für die Durchreise. Für jedes einzelne Land hier die Bedingungen festzuhalten, würde den Rahmen leider sprengen, aber ein paar Informationen gibt es natürlich.

Einige Länder halten sich an die Vorgaben der EU, sprich wer mit Hund dort hinreisen möchte, braucht einen EU-Heimtierausweis, Kennzeichnung und eine Tollwutimpfung. Andorra, Liechtenstein, die Schweiz, Großbritannien, San Marino, Monaco, die Vatikanstadt und Norwegen gehören dazu. Manche der Länder haben aber noch zusätzliche Einreisebestimmungen für Hunde.

Wer mit Hund nach Norwegen oder Großbritannien (Wales, Schottland, England, Nordirland und Gibraltar) reisen möchte, benötigt zusätzlich eine Bandwurmbehandlung. Für die Einnahme gibt es einen vorgegebenen Zeitraum, und zwar von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise. Außerdem muss sie von einem Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.


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In die Schweiz und Liechtenstein dürfen maximal fünf Tiere mitgenommen werden (das gilt für private Reisen). Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten sind tabu: Für Urlauber aus dem Ausland gibt es eine Ausnahme: Sie müssen beim Zoll eine Kaution hinterlassen werden (eine Infobroschüre gibt es beim zuständigen Amt). Bestimmte Hunderassen sind hier ebenfalls nicht erlaubt. Allerdings kann in Sachen „verbotene“ Hunderassen jeder Kanton selbst Regelungen aufstellen.

Für einige Nicht-EU-Länder ist ein Antikörpernachweis für Tollwut erforderlich. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen. Der sogenannte Titer-Test muss beispielsweise für die Reise mit Hund nach Albanien, Serbien, in die Türkei, den Kosovo, nach Montenegro, Marokko und Ägypten vorhanden sein. Außerdem wird er für die Wiedereinreise in die EU benötigt. Für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz ist er weder für die Ein- noch Ausreise erforderlich.

Auswärtige Ämter und Botschaften

Im nächsten Abschnitt findest Du Links zu den auswärtigen Ämtern und Botschaften aller EU-Mitgliedstaaten (alphabetisch sortiert). Außerdem zu Großbritannien, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein. In manchen Fällen konnte ich bei den Botschaften eine Seite mit den genauen Einreisebestimmungen für Hunde (Haustiere) finden. Dann ist die verlinkt, ansonsten die Startseite mit Kontaktdaten. Allerdings stehen nicht alle Botschaften für individuelle Fragen zur Einreise mit Heimtieren zur Verfügung. Falls Du eine Anfrage stellst, würde ich empfehlen, die Antwort immer schriftlich einzuholen: So hast Du gegebenenfalls etwas in der Hand für Deine Reise mit Hund.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Regeln EU (inkl. Deutschland)

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html

Belgien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/belgiensicherheit/200382

Botschaft: https://germany.diplomatie.belgium.be/de

Bulgarien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bulgarien-node/bulgariensicherheit/211834

Botschaft: https://www.mfa.bg/de/embassies/germany/

Dänemark:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724

Dänische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden

Estland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/estland-node/estlandsicherheit/200754

Estnische Botschaft: http://www.eestlased.de/de/vertretung.html

Finnland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624

Finnische Botschaft: https://finlandabroad.fi/web/deu/botschaft

Frankreich:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit/209524

Französische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen-20081#Hunde

Griechenland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/griechenland-node/griechenlandsicherheit/211534

Griechische Botschaft: https://www.mfa.gr/germany/de/the-embassy

Irland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irland-node/irlandsicherheit/211460

Irische Botschaft: https://www.dfa.ie/irish-embassy/Germany/

Italien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/italien-node/italiensicherheit/211322

Italienische Botschaft: https://ambberlino.esteri.it/de/chi-siamo/

Kroatien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kroatien-node/kroatiensicherheit/210072

Kroatische Botschaft: https://mvep.gov.hr/vertretungen/kontakt-und-offnungszeiten-91804/91804

Lettland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/lettland-node/lettlandsicherheit/200674

Lettische Botschaft: https://www2.mfa.gov.lv/de/

Litauen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/litauen-node/litauensicherheit/200620

Litauische Botschaft: https://de.mfa.lt/de/de/

Luxemburg:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/luxemburg-node/luxemburgsicherheit/211256

Luxemburgische Botschaft: https://berlin.mae.lu/de.html

Malta:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188

Niederlande:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084

Niederländische Botschaft: https://www.netherlandsworldwide.nl/contact/embassies-consulates-general/germany/embassy-berlin

Österreich:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/oesterreichsicherheit/210962

Österreichische Botschaft: https://www.bmeia.gv.at/oeb-berlin/

Polen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/polen-node/polensicherheit/199124

Polnische Botschaft: https://www.gov.pl/web/deutschland/botschaft

Portugal:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/portugal-node/portugalsicherheit/210900

Rumänien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/rumaenien-node/rumaeniensicherheit/210822

Rumänische Botschaft: https://berlim.embaixadaportugal.mne.gov.pt/de/

Schweden:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/schweden-node/schwedensicherheit/210708

Schwedische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://www.swedenabroad.se/de/botschaften/deutschland-berlin/h%C3%A4ufige-fragen/einfuhr-und-zollbestimmungen/haustiere/

Slowakei:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/slowakei-node/slowakeisicherheit/206360

Slowakische Botschaft: https://www.mzv.sk/web/berlin-de/kontakt

Slowenien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Slowenische Botschaft: https://www.gov.si/de/slowenische-vertretungen/botschaft-berlin/

Spanien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534

Spanische Botschaft: https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berlin/de/Paginas/index.aspx

Tschechien:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456

Tschechische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://www.mzv.cz/berlin/de/visa_und_konsularinformationen/weitere_informationen_fur_touristen/einreise_mit_tieren.html

Veterinäramt und Einreisebestimmungen für Hunde: https://en.svscr.cz/animal-health/travelling-with-pet-animals/iii-travelling-with-dogs-cats-and-ferrets-to-the-czech-republic-from-the-eu-member-states/

Ungarn:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ungarn-node/ungarnsicherheit/210332

Ungarische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://berlin.mfa.gov.hu/deu/page/einreisebestimmungen-nach-ungarn-mit-heimtieren

Zypern:

auswaertiges-amt.de/de/service/laender/zypern-node/zypernsicherheit/210258

Zyprische Botschaft: http://www.mfa.gov.cy/mfa/Embassies/embassy_berlin.nsf/page06_de/page06_de

Beliebte Nicht-EU-Länder:

Großbritannien (England, Wales, Schottland, Nordirland, Gibraltar):

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/grossbritannien-node/grossbritanniensicherheit/206408

Britische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://www.gov.uk/bring-your-pet-to-great-britain

Schweiz und Liechtenstein:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/aktuell/forumz/gut-durch-den-zoll/mit-hund-und-katze-ueber-die-grenze.html

Norwegen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/norwegen-node/norwegensicherheit/205878

Norwegische Botschaft und Einreisebestimmungen für Hunde: https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen/

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