Vor unserer Reise in das Fürstentum, wurde ich immer wieder gefragt: „Warum willst Du nach Liechtenstein?“ Das war für mich ein Grund mehr die Reise mit meinem Hund anzutreten. Denn es ist nicht nur leicht von Baden-Württemberg zu erreichen, sondern es ist auch kein klassisches Touristenziel, das völlig überlaufen ist. Und es hat sich gelohnt.
Liechtenstein ist zwar nur ein kleines Land mit gerade mal 37.623 Einwohnern, aber deswegen nicht weniger spannend. Auf den insgesamt 160 Quadratkilometern kann man einiges erleben. Vor allem Wanderfreunde, Skifahrer und Mountainbiker dürften auf ihre Kosten kommen. Die Landschaft ist nicht nur bergig, sondern es gibt auch flache Stellen wie zum Beispiel die Gegend rund um Ruggell (mehr dazu findest Du hier: „Ein Flachland in den Bergen“). Es gibt auch ein paar ganz besondere Orte zu entdecken, wie zum Beispiel Steg (mehr dazu gibt es hier: „Eine grausige Fahrt zum schönsten Ort in Liechtenstein“).
Einreisebestimmungen für Hunde
„Art. 12 Tiere aus der EU und aus weiteren europäischen Staaten mit einem von der EU anerkannten Heimtierpass
1. Hunde, Katzen und Frettchen müssen von einem Heimtierpass begleitet sein.
2. Die Tiere müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss im Heimtierpass eingetragen sein.
3. Tiere unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung und Tiere zwischen 12 und 16 Wochen mit Tollwutimpfung, die aber noch nicht gültig ist, dürfen eingeführt werden, wenn:
a. eine Erklärung der Halterin oder des Halters nach den Anforderungen mitgeführt wird, wonach die Tiere seit der Geburt keinen Kontakt mit wild lebenden Tieren von Arten hatten, die für Tollwut empfänglich sind; oder
b. die Tiere ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind und die gemäss Heimtierpass vor der Geburt der Tiere eine Tollwutimpfung erhalten hat.
4. Das BLV kann in begründeten Fällen auf Gesuch hin Ausnahmen von der Tollwutimpfpflicht bewilligen, beispielsweise für Tiere als Umzugsgut, die nachgewiesenermaßen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.“
Sicherheitshalber empfehle ich vor Reiseantritt noch einmal entweder auf der Website des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder der Website des Bundesrates – Portal der Schweizer Regierung nachzuschauen.
Aber für mich spielt nicht nur die Natur eine Rolle, sondern auch dass mein Hund mitreisen kann und sich wohlfühlt. Zugegeben letzteres ist bei Alex Angsthase natürlich etwas schwieriger, weil er sich recht leicht stressen lässt. In dem kleinen Binnenland hatte er aber auch ausgiebig Zeit zum Relaxen (zum Beispiel hier: „Entspannung im Rhein“). Also, es hat die Bedingungen erfüllt und ich habe Liechtenstein als sehr hundefreundlich erlebt.
Nicht ein einiges Mal musste ich mir blöde Kommentare anhören geschweige denn „böse“ Blicke ertragen, wenn Alex und ich durch die Gegend zogen. Im Gegenteil. Alle Liechtensteiner sind uns stets freundlich begegnet. In unserem Gasthaus Zum Rössle in Ruggell war Hund gar kein Thema. Ich hätte Alex auch problemlos mit in die Gaststube zum Essen bringen können, ihm zu Liebe habe ich aber darauf verzichtet. Die Bedienung im Börsencafé in Vaduz war auch sehr angetan und erfreut, als sie Alex erblickte. Allerdings beruhte das nicht auf Gegenseitigkeit. Mein Hund verschmähte einfach die Leckerlis und streicheln lassen „das geht ja mal gar nicht“ schien er zu denken.
Vernünftige Hundehalter und freundliche Vierbeiner
Wir waren über Ostern im Fürstentum unterwegs und es war nirgends überfüllt. Natürlich kann das im Sommer oder zur Skisaison auch anders aussehen. Von den Bewohnern gehen sicherlich trotzdem keinerlei Probleme aus, sofern man sich vernünftig benimmt. Die Hundehalter, die wir in Liechtenstein getroffen haben, konnten es auf jeden Fall.
Jeder leinte selbstverständlich seinen Vierbeiner an, sobald sie uns erblickten. Wenn möglich wurde sich zum Teil auch aus dem Weg gegangen. Freilaufende Hunde, deren Besitzer nicht zu sehen sind, haben wir nicht einmal getroffen. Alle Hunde, die wir trafen, machten einen freundlichen Eindruck. Nur bei unserer Wanderung auf dem Historischen Höhenweg (zum Nachlesen geht es hier entlang) wurden wir von einem fremden Hund attackiert. Allerdings konnte ich ihn abwimmeln und die Besitzerin kam schnell angerannt und entschuldigte sich.
Hundegesetz Liechtenstein
Aufgrund von Alex Angst und seiner Leidenschaft fürs Jagen, lasse ich ihn insbesondere in fremden Gegenden immer an der Leine. Es gibt aber zahlreiche Ecken, wo er freilaufen dürfte. Allerdings gibt es ein paar Regeln in Liechtenstein beziehungsweise Anleinpflichten:
Art. 5 Anleingebot und Betretungsverbot
1) In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, in Fussgängerzonen, auf Rad- und Waldwegen, in Naturschutzgebieten sowie auf Skipisten und Loipen sind Hunde an der Leine zu führen.
2) Der Halter sorgt dafür, dass sein Hund ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen und Äcker während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt.
3) Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.
4) Die Gemeinden können für weitere Orte und Anlässe Anleingebote oder Betretungsverbote erlassen. Solche Orte sind mit Verbots- oder Hinweistafeln zu bezeichnen.
Ein positives Phänomen, das ich so noch nicht erlebt habe, ist die Sauberkeit. Nicht nur die Straßen im Allgemeinen, sondern jedes Fleckchen sprüht vor Sauberkeit. Vergessene Hundehaufen – Fehlanzeige. Das ist wirklich vorbildlich! Während unserer einwöchigen Reise habe ich nur einen einzigen Haufen entdeckt. Ich bin mir absolut sicher, dass der von der herumstreunenden Katze war. Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich noch nirgends so viele Mülleimer gesehen habe. Oben in den Bergen sind sie zwar eher selten anzutreffen, aber in den Orten und drumherum ist an fast jeder Ecke einer zu finden samt Hundekotbeuteln.
Mein Fazit zu Liechtenstein mit Hund lautet: Das Fürstentum ist definitiv einen Besuch wert.
Warst Du schon einmal in Liechtenstein? Und wenn, wie hat es Dir gefallen?
Sonstiges
- Wer über Österreich einreist, sollte neben einer Leine auch einen Maulkorb im Gepäck haben. In manchen Gegenden herrscht nämlich sowohl Leinen- als auch Maulkorbpflicht.
- In die Schweiz dürfen keine Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten eingeführt werden. Für Urlauber aus dem Ausland gibt es eine Ausnahme, sie müssen aber laut Infobroschüre des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Kaution beim Zoll hinterlegen. Es gibt auch noch weitere Ausnahmeregelungen, beispielsweise wenn jemand mit einem kupierten Hund in die Schweiz ziehen möchte (weitere Informationen und die Infobroschüre gibt es beim BLV).
- Maximal fünf Tiere dürfen in die Schweiz und Österreich mitgenommen werden. Für Ausstellungen und Ähnliches gibt es Ausnahmeregelungen, die Du bei den oben genannten Stellen erfährst.
- Um nach Liechtenstein zu kommen, fährt man entweder durch Österreich oder durch die Schweiz (oder beides). In Österreich und der Schweiz muss man Maut bezahlen, wenn man die Straßen und Autobahnen benutzen möchte. Die Vignette für die Schweiz gibt es nur als Jahresversion und kann unter anderem an Tankstellen (auch kurz vor den Grenzen), Poststellen, Autombilclubs (z.B. ADAC), Straßenverkehrsämtern oder bei den Zollposten gekauft werden. Gleiches gilt für Österreich. Allerdings gibt es hier eine 10-Tages-, 2-Monats- und Jahres-Vignette. Seit 2018 gibt es die auch in digitaler Form, die in dem SHOP von ASFINAG erworben werden kann. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gibt es gesonderte Regelungen in beiden Ländern: In der Schweiz wird eine Zusatzgebühr fällig und in Österreich ist eine GO-Box nötig mehr Infos gibt es hier GO-Maut
Hund im Gepäck – Das Magazin
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4 Comments
Sehr schöner Text, freut mich sehr dass es dir hier gefallen hat. Nur das mit der Vignette stimmt nicht. In Liechtenstein herscht keine Mautpflicht, als Einreisender bezahlt man gar nichts da wir auch keine Autobahn haben. Wenn man über Österreich einreist und dann Richting Autobahn fährt ist man kurz vor der Autobahn in der Schweiz darum braucht man die Vignette.
Hy,
danke für Deinen Kommentar und den Hinweis. Du hast natürlich recht und ich habe es geändert.
Viele Grüße
Anni
Hallöchen, bin grad zufällig auf diese Seite gestossen.
Zum Text „In die Schweiz dürfen keine Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten eingeführt werden.“ Das ist so richtig. Jedoch darf auch ein kupierter Hund problemlos in der Schweiz Urlaub machen, ein- oder durchreisen. Der Hund muss nur am Wohnort im Ausland ordentlich angemeldet sein und halt tatsächlich nur für den Urlaub hier bleiben. Allerdings wird es passieren können, dass man darauf angesprochen wird, weil es hier glücklicherweise schon lange verboten ist.
Hallo,
vielen Dank für Deinen Kommentar und den Hinweis.
Den Satz hatte ich unter allgemeine Regeln verbucht, deshalb steht er unter „Sonstiges“ und nicht unter Einreisebestimmungen. Aber er ist tatsächlich missverständlich, deshalb habe ich ihn ergänzt. Schließlich hast Du echt, es gibt Ausnahmen für Urlauber. Laut der Infobroschüre des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen müssen Urlauber mit kupierten Hunden aber auch noch eine Kaution beim Zoll hinterlegen. Wie ich gesehen habe, gibt es auch weitere Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Leute, die in die Schweiz ziehen wollen. Deshalb habe ich auch noch auf die Infobroschüre des BLVs verwiesen. Danke nochmal!
Viele Grüße
Anni